Lernen Sie unsere Produkte kennen.
Unsere Produktpalette bietet Lösungen für verschiedenste Anwendungsbereiche. Von den modernsten Personen-Notsignal-Geräten für den Schutz von Alleinarbeitern nach den Vorschriften der DGUV 112-139 (früher BGR 139) über KFZ-Alarmsysteme bis zur mobilen Alarmanlage definieren unsere Produkte moderne Sicherheitsstandards.

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Die Funktionen unserer Personen Notsignal Anlagen für Alleinarbeiter im Überblick.
Die Sicherheit von Alleinarbeitern, also Personen die außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen Arbeiten ausführen, steht für uns im Mittelpunkt, denn Alleinarbeiter gibt es in jeder Branche.
Willensunabhängiger Alarm (Totmannalarm)
Mit Hilfe integrierter Sensoren ist die Life Tel Serie in der Lage willensunabhängige Alarme auszulösen. Besonders bei Alleinarbeitern ist die Totmannschaltung lebensnotwendig, da die Alarmierung im Notfall vollkommen automatisiert stattfindet.
Genaue & schnelle Ortung
Die Life-Tel Serie ist bei Bedarf mit einem GPS-Empfänger ausgestattet, der den genauen Standort der verunfallten Person im Alarmfall automatisch übermittelt.
24h Service / Notrufleitstelle
Legen Sie fest wer wann und mit welchenInformationen benachrichtigt wird. Hierbeikönnen Sie den Notruf selbst verwalten oderSie nehmen den 24h Service einer unserer zer-tifizierten Kooperationspartner in Anspruch.
Konform mit den Anforderungen der BG
Im Werkszustand erfüllt das Gerät alle Vorgaben nach der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV 112-139 (früher BGR 139)
Kostenlose Teststellung
14 Tage unsere Produkte unverbindlich testen - ohne Folgekosten. Kostenloser Installationssupport.
Keine versteckten Kosten
Wählen Sie aus unserem Angebot und genießen Sie die Leistungen, die darin enthalten sind. Sie bezahlen keine weiteren Kosten, weder für die Wartung, noch für unseren Support.

Berufsgenossenschaften empfehlen
Personen-Notsignal-Anlagen, die nach der Produktnorm VDE V 0825-1 gebaut und parametriert sind, sind geeignet, für die Personen-Notsignalisierung bei gefährlichen Alleinarbeiten entsprechend DGUV Regel 112–139 (ex BGR/GUV-R 139) eingesetzt zu werden.